Der Mitgliederentscheid in der SPD zum Thema Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten ist auf den Weg gebracht. Der Landesvorstand hat sich in seiner heutigen Sitzung zum Verfahren und zum konkreten Abstimmungsgegenstand des Entscheids verständigt. Der Mitgliederentscheid wird vom 19. März bis zum 16. April durchgeführt. In diesem Zeitraum haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihr Votum per Briefwahl abzugeben.
Dem heutigen Schritt war bereits 12. September 2011 ein entsprechender Grundsatzbeschluss vorausgegangen. Der Landesvorstand hatte jedoch vor dem Beginn des Entscheids zwei Satzungsänderungen auf Landes- und Bundesebene abgewartet. So wurde das Mitgliederquorum auf ein Fünftel der Mitglieder gesenkt, d.h. der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder abstimmen und eine Mehrheit positiv votiert. Zudem wurde für Sachsen- Anhalt die Abstimmung per Briefwahl eingeführt.
Der Mitgliederentscheid ist der erste in der Geschichte des Landesverbandes. Die Mitglieder werden über folgende Frage befinden: „Bist Du dafür, dass Vollzugspolizisten und – polizistinnen des Landes Sachsen- Anhalt zukünftig im Innen- und Streifendienst ein Namensschild und in geschlossenen Einsätzen anstatt ihres Namens eine sogenannte rotierende Ziffer gut sichtbar an ihrer Uniform oder ihrem Einsatzanzug tragen?“
Dazu erklärt die SPD- Landesvorsitzende Katrin Budde: „Die immer wiederkehrende öffentliche Debatte zum Thema Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten im Einsatz zeigen, dass es dazu in der Bevölkerung sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. In der SPD selbst ist das nicht anders. Das zeigt auch die Diskussion auf den Landesparteitagen.
Jetzt haben alle Mitglieder die Möglichkeit, ihr Votum abzugeben und das Thema zu entscheiden. Wir wollen damit Klarheit für das Thema in der SPD bekommen. Ein solcher Mitgliederentscheid entspricht zudem dem Anspruch der SPD auf mehr Mitgliederbeteiligung.“