In der heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) durch die Landesregierung eingebracht. Dazu erklärt Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion: „Der vorgelegte Gesetzentwurf wandelt das Prozedere der Anmeldung eines Gaststättengewerbes von einem Genehmigungsverfahren zu einem Anzeigeverfahren. Der damit einhergehende Bürokratieabbau für das Gaststättengewerbe ist zu begrüßen.
Die Regelungen Vereine betreffend, scheitern jedoch am Anspruch, Bürokratie abzuschaffen. Im Gegenteil, sie bürden den Ehrenamtlern in unserem Land sowohl beim Ausschank im Vereinsheim als auch bei der Durchführung von Vereinsfesten nicht hinnehmbaren Aufwand auf. Die SPD-Fraktion lehnt diese unnötige Beschwerung des Ehrenamtes strikt ab!
Zudem ist das Wirtschaftsministerium bis jetzt die Begründung für diese stringenten Regeln schuldig geblieben. Wenn denn schon aus Sicht des Ministeriums eine erhöhte Gefahr durch übermäßigen Alkoholkonsum in Vereinsheimen ausgeht, dann sollte dies auch belegt werden.
Wo sind die belastbaren Zahlen von Gewerbeaufsicht und Ordnungsämtern, die es nötig machen, ein Sonderrecht gegen das Ehrenamt einzuführen, dass beispielsweise die Verpflichtung zur Vorlage einer Mitgliederliste am Vereinstresen vorsieht und damit weit über die gültigen Bestimmungen des Bundesgaststättengesetzes hinausgeht, vom Datenschutz ganz zu schweigen?
Hier besteht in den Diskussionen in den Ausschüssen des Landtages erheblicher Redebedarf. Diese Stigmatisierung von Vereinsarbeit ist mit der SPD nicht zu machen!“