In seiner heutigen. Sitzung hat der Landtag von Sachsen-Anhalt über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen debattiert.
Seit 2006 können Bürgerinnen und Bürger von einer Steuerermäßigung profitieren, wenn sie Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung in Anspruch nehmen. 20 Prozent der Aufwendungen und höchstens 1.200 Euro pro Jahr können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Dazu erklärte Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Der sogenannte Handwerker- oder Steuerbonus schafft einen Anreiz, ordentlich gemeldete Unternehmen mit Handwerksarbeiten zu beauftragen und somit anfallende Rechnungen und Löhne korrekt zu versteuern. Das dämmt die Schwarzarbeit ein. Außerdem werden somit die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entlastet.“
Nicht nur Privatpersonen, auch Handwerksunternehmen profitierten von der Steuervergünstigung, so Mormann weiter: „Die Konjunktur wird durch den Handwerkerbonus angekurbelt, und insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, von denen es in Sachsen-Anhalt eine Vielzahl gibt, spüren die belebende Wirkung, da zahlreiche Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten durch die Regelung begünstigt werden.“
Mormann wies in der Debatte auch auf die besondere Bedeutung des Handwerkes hin. „26.000 Unternehmen mit 145.000 Beschäftigten im Handwerk in Sachsen-Anhalt tragen durch die Sicherung von Arbeit und Lebensunterhalt aktiv zum sozialen Frieden im Land bei. Daher ist es wichtig, dass wir mit dem Antrag ein starkes Signal an die Handwerkerschaft in Sachsen-Anhalt senden.“
Trotz der Unterstützung der Bundesregierung würde der Handwerkerbonus seit seiner Einführung immer wieder in Frage gestellt. Die Streichung des Handwerkerbonus würde ein Rückschlag für alle Steuerzahler und Handwerker bedeuten. Daher sei es notwendig, die Landesregierung dazu aufzufordern, sich auf Bundesebene für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen stark zu machen, so Mormann.