SPD-Basis stimmt klar für die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen

Am 19. März hatte der SPD- Landesverband seinen ersten Mitgliederentscheid gestartet, um die SPD- Mitglieder zu ihrer Meinung zur Kennzeichnungspflicht bei Polizistinnen und Polizisten zu befragen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren bis zum 16. April aufgerufen, über die Frage zu befinden: „Bist Du dafür, dass Vollzugspolizisten und – polizistinnen des Landes Sachsen- Anhalt zukünftig in geschlossenen Einsätzen eine sogenannte rotierende Ziffer gut sichtbar an ihrer Uniform oder ihrem Einsatzanzug tragen?“

Um einen erfolgreichen, d.h. gültigen Mitgliederentscheid zu haben, wäre eine Beteiligung von mind. 20% der Mitglieder notwendig gewesen. Bei einem Mitgliederbestand von aktuell 4014 Mitgliedern wären das 803 Stimmen. Dieses Quorum wurde weit überschritten. Insgesamt haben sich 1610 Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an dem Mitgliederentscheid beteiligt. Das entspricht einer Teilnahme von 40,1 %.

„Die Beteiligung ist grandios“, erklärte die SPD- Landesvorsitzende Katrin Budde . „Damit sind wir hoch zufrieden. Das zeigt, dass die Basis mitentscheiden will und den Mitgliederentscheid als Instrument der direkten Beteiligung in der Partei sehr gut annimmt.“

Im Ergebnis haben 931 Mitglieder für die Kennzeichnung votiert. 669 stimmten dagegen. 10 Stimmzettel waren ungültig. Damit spricht sich die SPD klar für die Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen aus.

„Der Mitgliederentscheid war spannend bis zum Schluss“, erklärte Katrin Budde. „Niemand von uns hätte vor der Auszählung sagen können, wie er ausgeht. Dazu waren die Diskussionen sowohl auf den Parteitagen als auch in den letzten Wochen in den Ortsvereinen viel zu kontrovers. Jetzt haben wir klares Votum und eine klare Position in der SPD.

Wir werden auch als Landtagsfraktion die Kennzeichnungspflicht mit in die anstehenden Verhandlungen mit der CDU zum SOG (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt) nehmen, auch wenn wir wissen, dass sie nicht im Koalitionsvertrag steht. In jedem Fall ist das Votum der Mitglieder eine Verpflichtung für kommende Wahlprogramme.“

Hintergrund:

Der Mitgliederentscheid fand nach Maßgabe der §§ 3a und 3b der Satzung des SPD- Landesverbandes Sachsen- Anhalt und auf Grundlage des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der dazu ergangenen Richtlinie statt. Wahlberechtigt waren alle Mitglieder, die bis zum 20. Februar 2012 nach den Vorgaben des Organisations­statuts durch die Ortsvereine aufgenommen wurden.

Er wurde in unmittelbarer und geheimer Form durch Briefwahl vorgenommen. Als Eingangsdatum galt der Poststempel. Deshalb erfolgte die Auszählung durch den Wahlvorstand erst am Abend des 19. April. Es fanden einheitliche Stimmzettel Verwendung. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Ungültig waren Stimmzettel, die den Willen nicht zweifelsfrei erkennen lassen.

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