Der Landtag hat in der letzten Woche des „Zweite Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen- Anhalt“ beraten. Danach soll in Zukunft die bislang kostenpflichtige Vermessung und Gebäudeeinmessung in Kleingärten entfallen.
Dazu erklärte Ronald Mormann: „Die Vermessungspflicht für Lauben in Kleingärten ist überflüssig. Das ist zum einen unnötige Bürokratie und bringt zum anderen unnötige Kosten für die Kleingärtner. Wir haben nach vielen Gesprächen die Gesetzesänderung beschlossen. Damit ist die Vermessungspflicht für Kleingärten endlich vom Tisch. Ein guter Tag für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Sachsen- Anhalt.
Diese Entscheidung ist für uns auch eine strukturelle Unterstützung für die Kleingartensparten. Wir wissen, dass in Folge des demographischen Wandels die Zahl der Kleingärten in Sachsen- Anhalt von heute 116.000 auf ca. 85.000 im Jahr 2020 sinken wird. Das Resultat ist ein Flickenteppich in den Gartensparten. Dadurch entfallen höhere Kosten auf den Kleingartenverein. Im Falle der Vermessungskosten entstehen da zum Teil erhebliche Belastungen, die irgendwann auch die Bezahlbarkeit von Kleingärten in Frage stellen.
Dabei ist der Kleingarten nicht nur ein Ort der Erholung, des Rückzugs und der Gesunderhaltung, er ist quer durch die sozialen Schichten eine Möglichkeit für gesunde Nahrungsmittel und ein nachbarschaftliches Miteinander. Diese wichtige soziale Funktion von Kleingärten wollen wir auch in Zukunft gewahrt wissen. Die Entscheidung zur Gesetzesänderung war dazu ein handfester Beitrag.“