Sachsen- Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hat im Bundesrat die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Kostenrechtsmodernisierung scharf kritisiert und die Einführung höherer Gerichtsgebühren gefordert. „Statt mit den Ländern gemeinsam konstruktiv an den richtigen Stellschrauben zu drehen, hat der Bund einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unsere Probleme nicht löst“, sagte Kolb. In Sachsen- Anhalt liegt der Kostendeckungsgrad der Justiz aktuell bei knapp einem Drittel.
Es sei grundsätzlich richtig, die komplizierten Regelungen des Kostenrechts zu vereinfachen. Doch erfülle die geplante Reform die damit verbundenen Erwartungen der Länder in keiner Weise. Deren berechtigtes Interesse, Ausgabensteigerungen entgegen zu wirken, bleibe auf der Strecke, sagte Kolb. „Im Gegenteil: die neuen Vorschriften werden die Verfahrensauslagen weiter steigen lassen. Das führt das Ziel der Novelle ad absurdum.“
Die mehr als 100 Änderungsanträge, die zu dem Gesetzentwurf des Bundes im Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht worden seien, sprächen eine deutliche Sprache.
Das vom Bund vorgelegte 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hat das Ziel, das Gebühren- und Kostenwesen umfassend zu überarbeiten und zugleich der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Zuletzt waren die in den Justizkostengesetzen festgelegten Gebühren im Jahr 1994 angehoben worden. Der Kostendeckungsgrad lag in den Jahren 2005 bis 2009 im Schnitt aller Bundesländer bei 47,03 Prozent und verschlechterte sich danach auf 44,13 Prozent. Das Ziel der Kostenrechtsmodernisierung war, das Niveau bundesweit auf wenigstens 50 Prozent anzuheben.