Mormann: Schnellerer Arbeitsmarktzugang für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge – Integration von gut ausgebildeten AsylbewerberInnen gegen Fachkräftemangel  

Magdeburg, 8. Januar 2015
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„Auf der Suche nach Auszubildenden und Fachkräften müssen wir die Unternehmen auch dahingehend unterstützen, dass wir den vielen Flüchtlingen, die zum großen Teil auch aus gut ausgebildeten jungen Menschen und Fachkräften bestehen, einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen“, fordert Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
„Den Flüchtlingen, die in unserem Land Zuflucht suchen, sollten wir eine Perspektive geben. Zur Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen gehört auch ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Arbeit aufzunehmen. Wir erleben, dass viele Menschen, die vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern fliehen mussten, mit guten Schul- und Studienabschlüssen oder Berufsausbildungen nach Deutschland und Sachsen-Anhalt gekommen sind. Das Arbeitskräftepotential, dass sie mitbringen, ist nicht nur angesichts des Fachkräftemangels von großer Bedeutung“, so Mormann weiter.
„Nun sind viele junge Menschen hier bei uns vor Ort. Die Gründe für ihre Flucht sind furchtbar, aber zur gelebten Teilhabe und zu einer schnellen und vor allem gelungenen Integration gehört dann auch, auch, Ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.
Einige Branchen leiden bereits unter dem Fachkräftemangel und viele Unternehmen finden nicht mehr genügend Auszubildende. So unternimmt beispielsweise die Industrie- und Handwerkskammer Magdeburg viele Anstrengungen um junge Spanier von einer Ausbildung in Sachsen-Anhalt zu überzeugen. Jetzt sind aber junge Leute hier – sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist sowohl integrationspolitisch als auch wirtschaftspolitisch mehr als sinnvoll“, so Mormann abschließend.
Hintergrund:
Bislang durften Asylbewerberinnen und -bewerber und geduldete Flüchtlinge in den ersten neun Monaten nach der Einreise nicht arbeiten. Anschließend konnten sie nur dann einen Job annehmen, wenn es keine deutschen oder europäischen Bewerberinnen und Bewerber gab. Diese Vorrangregelung fiel erst nach 4 Jahren Aufenthalt weg.
Seit November gilt eine neue Regelung: Jetzt dürfen Flüchtlinge schon nach drei Monaten arbeiten oder eine Ausbildung beginnen – vorausgesetzt, sie finden einen Betrieb, der sie einstellen will. Die Vorrangprüfung ist nur noch für die ersten 15 Monate vorgeschrieben. Für Fachkräfte wird sie komplett gestrichen. Allein in Sachsen-Anhalt blieben jedoch im Jahr 2014 fast 700 Lehrstellen unbesetzt, obwohl mehr Unternehmen ausgebildet haben und die Übernahmequote gestiegen ist.

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