GEMA gefährdet Wirtschaft, Brauchtum und bürgerschaftliches Engagement

Ronald MormannDie Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat mit ihren vorgeschlagenen ab 1.1.2013 geltenden neuen Tarifen für große Entrüstung und Proteste bei allen Betroffenen gesorgt. Dazu erklärt Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion: „Die von der GEMA vorgeschlagenen neuen Tarife für 2013 sind wirtschaftsfeindlich. Zwar ist es unbestritten, dass die GEMA als Verwertungsgesellschaft für Kunstschaffende und Urheber wichtige Aufgaben erfüllt, aber es kann nur im Interesse der GEMA, der Künstler und Rechteinhaber sowie aller Veranstalter sein, dass es zu einem ausgewogenen Kompromiss bei der Tarifkalkulation kommt.

Das Ansinnen der GEMA, kleinere zumeist ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen zu entlasten, leuchtet ein. Jedoch hat die GEMA selbst einen Tarifvergleich vorgelegt, nach dem bei Aufführungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt eher zu einer Verteuerung der Mindestvergütung kommt. Vereine oder Veranstalter von Straßen- oder Stadtteilfesten sind in Sorge, dass sie die anfallenden Urheberrechtsvergütungen zukünftig nicht mehr aufbringen können, weil bisher geltende Nachlass- und Härtefallregelungen möglicherweise nicht mehr angewendet werden können. Das darf nicht sein! Die GEMA- Rechnung darf kein Hemmnis für bürgerschaftliches Engagement sein!

Zudem hat die GEMA bereits seit Anfang 2012 deutliche Änderungen bei der Ermittlung der Fläche, die gerade bei Stadtfesten zur Festsetzung der Lizenzgebühren herangezogen wird, vorgenommen. Als Berechnungsgrundlage für die Gebühren legt die Gema seit 2012 nicht nur die Fläche unmittelbar vor einer Bühne zugrunde, sondern auch angrenzende Festmeilen mit ihren Buden und Marktständen sowie Parkplätzen und Fluchtwegen.

Aber auch Gewerbetreibende, also Musik- und Festveranstalter, Clubbetreiber, Betreiber von Musikkneipen und Diskotheken, werden mit einer Erhöhung der Tarife einhergehend mit der Änderung von einer monatlichen Pauschale hin zu Abrechnung jeder einzelnen Veranstaltung vor enorme Vergütungserhöhungen gestellt. Im Schnitt müssen sie mit Steigerungen von 500 bis 600 Prozent für die Kosten der Abgeltung von Musikrechten rechnen, in Einzelfällen sogar über 1000 Prozent. Die wirtschaftlichen Konsequenzen zum Beispiel für die Musikkneipe an der Ecke wären wohl kaum tragbar.

Insofern kann ich nur an die GEMA appellieren, insgesamt transparente und gerechte Tarif- Regelungen für alle GEMA- Vertragspartner zu finden. Sie müssen erstens die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine vernünftig gestalten. Denkbar sind z.B. Rabattsysteme und Freistellungsregelungen bei Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke. Sie dürfen zweitens nicht die wirtschaftliche Betätigung von Musik- und Festveranstaltern sowie Clubbetreibern und Betreibern von Musikkneipen so beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht oder kaum noch möglich ist.“

Hintergrund:

Die neuen Tarife sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Durch die Tarifreform werden die bisher im Veranstaltungsbereich bestehenden 11 Spezialtarife (7 Tarife im Bereich Live- Musik sowie 4 Tarife im Bereich Tonträgerwiedergabe) durch zwei neue Tarife (Vergütungssätze U- V und M- V, Anlage) ersetzt. Reine Konzertveranstaltungen (z. B. Live- Konzerte) werden auch in Zukunft nach den bisher geltenden Vergütungssätzen U- K lizensiert. (https://www.gema.de/uploads/media/Tabelle_Tarifstruktur.pdf)

Grob vereinfacht stellt sich die neue Tarifstruktur wie folgt dar:

  • Die Tarife werden an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltung linear ausgerichtet. Die Grundlage für die Berechnung der Vergütung bilden dabei die Veranstaltungsfläche und das Eintrittsgeld. In der Konsequenz sollen dadurch kleinere und mittlere sowie vorwiegend nicht- kommerzielle Veranstaltungen entlastet und größere Veranstaltungen (Diskotheken etc.) stärker belastet werden.
  • Zudem sollen sämtliche Veranstalter zukünftig gleich behandelt werden, was zur Folge hat, dass die bisher z. im Diskothekenbereich geltenden Monats- bzw. Jahrespauschaltarife wegfallen und – auch dort – jede Veranstaltung in Zukunft einzeln abgerechnet werden muss.

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