IHK-Gesetz Mormann: Kein Bedarf zur Prüfung der Kammern durch den Landesrechnungshof

Ronald MormannIn seiner heutigen Sitzung befasste sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt. Damit sollte die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern auch der allgemeinen Prüfung durch den Landesrechnungshof unterliegen.

Dazu erklärt Ronald Mormann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion: „Den Änderungsbedarf der GRÜNEN sehen wir nicht. Die Industrie- und Handelskammern sind Organe der Selbstverwaltung von Industrie und Handel mit eigenen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, die in der Regel funktionieren.

So werden alle IHKs von einer Rechnungsprüfungsstelle geprüft, die zwar vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag ins Leben gerufen wurde, jedoch vollkommen unabhängig agiert. Eine generelle Überprüfung durch den Landesrechnungshof ist daher aus unserer Sicht nicht notwendig. Zudem glaube ich, dass die Daseinsberechtigung eines Landesrechnungshofes sicher keiner solchen Erweiterung bedarf.“

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