Die Bundesregierung beabsichtigt eine Änderung § 51 Abs. 3 Satz 2 Abgabenordnung. Danach sollen im Verfassungsbericht aufgeführte Organisationen automatisch die für den Steuerabzug von Spenden notwendige Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Das wäre eine Verschärfung der geltenden Rechtslage, denn bislang ist diese Vermutung widerlegbar. Im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens kann die Gemeinnützigkeit geprüft werden. Die Schwarzgelbe Bundesregierung will nun die Vorschrift verschärfen und einen Automatismus herbeiführen. Der Verfassungsbericht wird damit zum Grundlagenbescheid für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies führt zur Beseitigung der finanzrichterlichen Überprüfung der Feststellungen im Verfassungsbericht.
In der heutigen Landtagssitzung hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat nicht nur dagegen zu verwenden, sondern eine Streichung des gesamten § 51 Abs. 3 Satz 2 Abgabenordnung zu fordern.
Dazu erklärt Krimhild Niestädt, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Erstens: Extremistische Organisationen dürfen nicht steuerlich begünstigt werden. Wer die Verfassung in Frage stellt verdient keine Förderung. Eine Streichung der geltenden Regelung kommt daher für uns nicht in Frage.
Zweitens: Eine Verschärfung der geltenden Regelung lehnen wir ebenfalls ab. Es muss die Möglichkeit geben, die Behauptungen des Verfassungsschutzberichtes zu überprüfen. Einen Automatismus darf es nicht geben, vor allem, weil die Berichte des Verfassungsschutzes nach den Erfahrungen der letzten Wochen kaum als valide genug gelten können.
Drittens: Die angestrebte Regelung ist ein weiterer Beleg für den beschämenden Umgang der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Erst die unseelige Extremismusklausel, jetzt diese Regelverschärfung. Die Bundesregierung sollte sich langsam fragen, auf welcher Seite sie steht!“