SPD: Rote Karte für unseriöse Abmahnpraxis und Erhalt des sozialen Mietsrechts

Die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD aus dem Bundestag, den Landtagen, Abgeordnetenhäusern und Bürgerschaften waren am Dienstag und Mittwoch in Magdeburg zu ihrer Jahreskonferenz zusammengekommen. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitik berieten u.a. die Themen Abmahnmissbrauch, Mietrecht, Kostenmodernisierungsgesetz, die Nicht- Umsetzung der EU- Vorratsdatenspeicherungs- Richtlinie, die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Jugendstrafrechtes sowie die Selbstverwaltung der Justiz.

I. Abmahnmissbrauch

Die SPD sieht das mittlerweile sehr verbreitete Phänomen des Abmahnmissbrauchs mit Sorge. „Hier hat sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, der es gar nicht mehr um die Sache, sondern um Geldverdienen mit Angst geht“, erklärte Burkhard Lischka, Rechtspolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion. „Wir als SPD wollen das eindämmen und schlagen dafür eine spezielle Lösung im Urheberrecht vor. Mit einer Begrenzung des Streitwertes bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich werden wir der unseriösen Abmahnpraxis einen Riegel vorschieben!“

II. Mietrecht

Erklärtes Ziel der SPD ist der Erhalt des sozialen Mietrechts. Vor allem soll im Zuge von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sichergestellt werden, dass hohe Mehrkosten für Mieter vermieden werden. „Es kann doch nicht sein, dass der notwendige Energiewandel dadurch desavouiert wird, dass für vielen Menschen in ihrer Eigenschaft als Mieter oder Mieterin persönliche Härten oder Umstände entstehen“, kritisierte Burkhard Lischka die Pläne der Bundesregierung. „So kann man gute Konzepte auch kaputtmachen.“ Die SPD fordert daher, das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Zwar ist es berechtigt, Mieter an den Kosten einer Modernisierungsmaßnahme zu beteiligen – denn auch er profitiert davon – dennoch ist eine Reduzierung der Umlagequote von derzeit elf auf neun Prozent der Gesamtkosten angemessen.

Die SPD wird außerdem der fortschreitenden Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus bestimmten Stadtteilen entgegenwirken. „Wir sehen heute schon in vielen Städten eine Gentrifizierung und Entmischung der Bevölkerung“, so Lischka weiter. „Das ist kein soziales Gesellschaftsbild und kann für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft nur abträglich sein.“ Daher soll die Miete binnen vier Jahren um maximal 15 Prozent, statt bisher 20 Prozent in drei Jahren, steigen dürfen.

III. Vorratsdatenspeicherung

Lange Zeit haben der Bundesrepublik Sanktionen von der EU- Kommission gedroht, weil die Bundesregierung bis heute verabsäumt hat, die Vorratsdatenspeicherung entsprechend des europäischen Rechts zu regeln. Ein dazu anstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Gefahr dieser Sanktionen zunächst gebannt.

Die sozialdemokratischen Sprecherinnen und Sprecher mahnten die Bundesregierung jedoch, die Arbeit zum Thema Vorratsdatenspeicherung jetzt nicht einzustellen. „Natürlich ist der Druck aus Brüssel erstmal weg, aber das Problem eben nicht“, Burkhard Lischka. „Die Bundesregierung wird das Urteil des EuGH abwarten wollen, aber wir können uns diesen Luxus nicht leisten. Die Bürgerinnen und Bürger sind zu Recht sehr sensibel, was mit ihren Daten geschieht. Die Bundesregierung sollte sie nicht warten lassen.“

IV. Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung bereitet ein Zweites Kostenrechtsmodernisierungs- gesetz vor. Dazu liegt jedoch bis jetzt nur Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz aus dem Dezember 2011 vor. Hierzu erklärte Ronald Brachmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion: „Wir sind sich einig, dass der Grundgedanke des Entwurfes in die richtige Richtung geht. Er hat jedoch einige Schwachpunkte. Er widmet sich nur einem Teilbereich der Kosten- und Gebührenfragen, nämlich den Gerichts- , Notar- und Justizverwaltungskosten. Außen vor bleibt vor allem die Prozesskostenhilfe aber auch die Rechtsanwaltsvergütung. Hier besteht erheblicher Ergänzungsbedarf.

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